Frauenhandel ist ein einträgliches Geschäft. Die
EU-Kommission schätzte 1998 die Zahl der Opfer allein in
Westeuropa auf eine halbe Million, das BKA vermutet für
Deutschland einen Jahresumsatz der Frauenhändler von 120
Milliarden Mark, informiert Roland Schönbauer. Da ist es
nur notwendig und längst überfällig, sich mit dem Thema
genauer und weitläufiger zu beschäftigen, was die
Verfasserinnen zweier Studien auch getan hätten. Einer
Kritik enthält sich der Rezensent. Er referiert vielmehr
die zentralen Ergebnisse und die Kritik der Autorinnen
am Umgang mit dem Frauenhandel seitens der Staats- und
Rechtssysteme einzelner europäischer Länder.
Niesner/Jones-Pauly: "Frauenhandel in Europa".
Strafverfolgung und Opferschutz im europäischen
Vergleich
Elvira Niesner und Christina Jones-Pauly vom Frankfurter
Institut für Frauenforschung bemängeln vor allem, dass
in der Bundesrepublik der Freierbeweis keine Gültigkeit
habe. Zudem stünde in der wohlbedacht errichteten
Festung Europa in den meisten Ländern das
Verwaltungsrecht im Vordergrund. Das bedeute für
betroffene Frauen, dass sie bei einer Anzeige ihrer
Peiniger damit rechnen müssten, als erstes selbst der
Strafverfolgung wegen illegaler Einwanderung zu
erliegen. Letztlich verhielten sich die Staaten dann
nicht anders als die Täter, die die Opfer mit ihrem
illegalen Status unter dauerhaften Druck setzten. Der
Rezensent berichtet, dass die Autorinnen, die Polen,
Tschechien, Österreich, Deutschland, Belgien und Italien
miteinander verglichen haben, einzig Italien zuerkennen,
einen humanitäreren Ansatz im Asylrecht und damit auch
bei der sexuellen Ausbeutung von Frauen zu vertreten.
Denn diese beiden Aspekte könne man nach Ansicht der
Autorinnen und auch des Rezensenten nicht voneinander
trennen.