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Gehandelte Frauen
Menschenhandel zum Zweck der Prostitution mit Frauen aus Osteuropa
Alexandra Geisler
trafo, Juni 2005, EUR 19,80, 158 Seiten
ISBN 3-89626-530-X
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Das
Phänomen des internationalen Menschenhandels mit Frauen wurde
bereits seit der Jahrhundertwende öffentlich diskutiert, damals
insbesondere nach den internationalen Kampagnen gegen White Slavery
und White Slave Trade. Es lassen sich seit dieser Zeit in Bezug auf
Prostitution verschiedene Positionen identifizieren: der
Puritanismus, die Reglementierung
und der Abolitionismus. Diese sich zum Teil überschneidenden
Diskurse hatten Regelungsversuche auf internationaler Ebene zur
Folge, die auch auf die nationalen Gesetzgebungen ausstrahlten. Bis
zum Menschenhandelsprotokoll
diente die "Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der
Ausnutzung der Prostitution anderer" der Generalversammlung der
Vereinten Nationen aus dem Jahre 1949, welche die Position des
Abolitionismus widerspiegelte, als Modell für nationale
Gesetzgebungen. Der neue Ansatz verabschiedet sich in gewisser Weise
von diesem Standpunkt. Die Anwendung von Zwang wurde als
grundlegendes Element von Menschenhandel in das Protokoll
aufgenommen, wodurch eine Unterscheidung zwischen erzwungener und
freiwilliger Migration zum Zweck der Prostitution gemacht wird.
Das Phänomen des Menschenhandels in die Prostitution mit Frauen aus
Osteuropa ist lange Zeit vernachlässigt worden und erfuhr erst in
den letzten Jahren - im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur
Europäischen Union - verstärkte Beachtung. Dass dies eine
Menschenrechtsverletzung darstellt, ist gemeinhin politischer
Konsens. International steigt die Zahl der Resolutionen, Gremien,
Konferenzen und Absprachen. Doch ganz offensichtlich hat dies alles
bisher nicht dazu beigetragen, den Menschenhandel mit Frauen zu
stoppen oder einzudämmen. Ein Grund dafür ist, dass die
Hauptursachen des Menschenhandels, wie die Perspektivlosigkeit bzw.
die Armut der Frauen in den Herkunftsländern, durch behördliche oder
juristische Maßnahmen kaum tangiert werden. Ferner besteht Dissens
über die zu ergreifenden Maßnahmen. Sobald es um die Strategien zur
Verhinderung und Bekämpfung des Menschenhandels geht, wird schnell
deutlich, dass es verschiedene Interessengruppen gibt, die
unterschiedliche und manchmal sich widersprechende Ziele verfolgen.
Das Dilemma ist: Auch wenn eine Vielzahl von Konventionen die
Nationalstaaten verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen
vorzugehen, so gelten die Frauen doch in der Realität entweder als
Kriminelle, die strafrechtlich verfolgt werden, oder als wehrlose
Opfer, denen mit einer Rückführung geholfen werden soll.
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