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Gehandelte Frauen
Menschenhandel zum Zweck der Prostitution mit Frauen aus Osteuropa

Alexandra Geisler


trafo, Juni 2005, EUR 19,80, 158 Seiten
ISBN 3-89626-530-X

 


Das Phänomen des internationalen Menschenhandels mit Frauen wurde bereits seit der Jahrhundertwende öffentlich diskutiert, damals insbesondere nach den internationalen Kampagnen gegen White Slavery und White Slave Trade. Es lassen sich seit dieser Zeit in Bezug auf Prostitution verschiedene Positionen identifizieren: der Puritanismus, die Reglementierung und der Abolitionismus. Diese sich zum Teil überschneidenden Diskurse hatten Regelungsversuche auf internationaler Ebene zur Folge, die auch auf die nationalen Gesetzgebungen ausstrahlten. Bis zum Menschenhandelsprotokoll diente die "Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer" der Generalversammlung der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1949, welche die Position des Abolitionismus widerspiegelte, als Modell für nationale Gesetzgebungen. Der neue Ansatz verabschiedet sich in gewisser Weise von diesem Standpunkt. Die Anwendung von Zwang wurde als grundlegendes Element von Menschenhandel in das Protokoll aufgenommen, wodurch eine Unterscheidung zwischen erzwungener und freiwilliger Migration zum Zweck der Prostitution gemacht wird.
Das Phänomen des Menschenhandels in die Prostitution mit Frauen aus Osteuropa ist lange Zeit vernachlässigt worden und erfuhr erst in den letzten Jahren - im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union - verstärkte Beachtung. Dass dies eine Menschenrechtsverletzung darstellt, ist gemeinhin politischer Konsens. International steigt die Zahl der Resolutionen, Gremien, Konferenzen und Absprachen. Doch ganz offensichtlich hat dies alles bisher nicht dazu beigetragen, den Menschenhandel mit Frauen zu stoppen oder einzudämmen. Ein Grund dafür ist, dass die Hauptursachen des Menschenhandels, wie die Perspektivlosigkeit bzw. die Armut der Frauen in den Herkunftsländern, durch behördliche oder juristische Maßnahmen kaum tangiert werden. Ferner besteht Dissens über die zu ergreifenden Maßnahmen. Sobald es um die Strategien zur Verhinderung und Bekämpfung des Menschenhandels geht, wird schnell deutlich, dass es verschiedene Interessengruppen gibt, die unterschiedliche und manchmal sich widersprechende Ziele verfolgen. Das Dilemma ist: Auch wenn eine Vielzahl von Konventionen die Nationalstaaten verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, so gelten die Frauen doch in der Realität entweder als Kriminelle, die strafrechtlich verfolgt werden, oder als wehrlose Opfer, denen mit einer Rückführung geholfen werden soll.

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