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Biopiraterie |
Biopiraterie, was ist das? Der Begriff Biopiraterie wurde Anfang der neunziger Jahre durch die Nichtregierungsorganisation Rural Advancement Foundation International eingeführt. Zusammengesetzt aus der griechischen Silbe "bio", die soviel wir "Leben" bedeutet, und dem Wort "Piraterie". Piraterie bedeutet in diesem Fall die unerlaubte Benutzung eines Gegenstands oder einer Erfindung, die durch Urheberrecht geschützt wird. Der Begriff Biopiraterie, wie er in der Ökologie- und Antiglobalisierungsbewegung genutzt wird, bedeutet also die widerrechtliche Nutzung von Lebewesen, von natürlichen Ressourcen und Wissen über Tiere und Pflanzen. Diese Nutzung findet unrechtmäßig statt, ist also Piraterie, da den Menschen, die dieses Wissen über Jahrhunderte erworben und genutzt haben, mit der Patentierung durch internationale Wirtschaftskonzerne nach westlichem Recht der Anspruch an ihrem eigenen Wessen entzogen wird. Darüber hinaus verdienen die Konzerne durch die Patentierung des gestohlenen Wissens beträchtliches Geld, das nicht den wahren Erfindern zu Gute kommt. Patentierung
von Leben Im deutschen Patentrecht, das dem anderer Länder weitestgehend entspricht, sind einige Grundregeln für die Anmeldung eines Patents festgeschrieben. So muss die Erfindung, die patentiert werden soll, neu, durch erfinderische Tätigkeit entstanden und gewerblich nutzbar sein. Die Anmeldung des Patents gewährt dem Patenthalter das alleinige Recht darauf die Erfindung gewerblich zu nutzen. Ein Patent erteilt dieses Monopol auf 20 Jahre. Wie ist es also möglich, ein Monopol auf die gewerbliche Nutzung von Lebewesen zu erteilen? Wohlgemerkt, auf eine gewerbliche Nutzung, die auf erfinderischer Tätigkeit beruht. Die
Harvard-Krebsmaus war 1985 das erste Säugetier, das in Europa zur
Patentierung angemeldet wurde. Die damalige
Rechtslage verbot die Patentierung von Tieren: "Europäische
Patente werden nicht erteilt für (..) Pflanzensorten
oder Tierarten sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur
Züchtung von Pflanzen oder Tieren..." Deshalb zog sich die Verhandlung
um das Patent lange Jahre hin, bis es 1992 schließlich bewilligt
wurde. Das heutige europäische und nationale deutsche Recht ist in
Bezug auf die Patentierung von Leben nicht eindeutig. So erlaubt es mikrobiologische
Veränderungen an Lebewesen zu Patentieren unter die auch die Genveränderung
fällt.
Allerdings ist jedliche Patentierung nur möglich, wenn sie nicht
gegen "die guten Sitten" verstößt.
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