|
frauenhandel |
Zwangsheirat |
 |
Zwangsverheiratung bedeutet eine Eheschließung
ohne die Einwilligung eines oder beider Partner. Die Zwangsheirat stellt eine
Menschenrechtsverletzung dar. Diese Menschenrechtsverletzung tritt in
verschiedenen Kulturen auf, bei der die Eheschließung zwischen den Eltern der
zukünftigen Ehegatten vereinbart wird. Doch meistens ist es die Frau, deren
Meinung zur geplanten Eheschließung ignoriert wird. Dabei hat Zwangsheirat
seltener mit der Religion zu tun, sondern hauptsächlich mit überkommener
Traditionen und Bräuchen. So ist oft die Stellung einer Frau in der Gesellschaft
von ihrer Beziehung zu ihrem Vater, Mann oder ihren Söhnen, teilweise auch zu
ihren Brüdern, bestimmt. Mädchen werden in dem Glauben erzogen, dass ihre einzig
wichtige Rolle im Leben die einer zukünftigen Ehefrau, und am wichtigsten die
einer Mutter - besonders die von Söhnen - ist. Unter den Betroffenen überwiegen
zahlenmäßig die Türkinnen und Kurdinnen, weil sie die größte Immigrantengruppe
in Deutschland bilden. Betroffen sind aber auch viele Libanesinnen,
Marokkanerinnen, Tunesierinnen, Albanerinnen, Iranerinnen oder auch Inderinnen.
Auch in Deutschland laufen Mädchen Gefahr, mit Männern aus dem Ausland
zwangsverheiratet zu werden.
In der öffentlichen Debatte wird Zwangsverheiratung meistens mit bestimmten
Kulturen oder Religionen in Zusammenhang gebracht und häufig als (bewusstes oder
unbewusstes) Argument zur Aufrechterhaltung vorhandener Stereotypen gebraucht.
Diese Sichtweise wird den Betroffenen in keiner Weise gerecht. Zwar steht
Zwangsverheiratung mit kulturellen Traditionen in Zusammenhang, kommt aber in
unterschiedlichen religiösen und ethnischen Gruppen vor, überschreitet die
Grenzen von Schichten und Kasten, betrifft reiche und arme Familien.
Konsequenzen der Zwangsverheiratung
In den meisten Fällen sind es Frauen und Mädchen,
die man zur Ehe gezwungen hat, die oft ihre Schulausbildung nicht beenden
dürfen, sehr oft werden sie sexuell genötigt und sind finanziell vom Ehemann
abhängig. Viele fügen sich in ihr Schicksal aus Hilflosigkeit oder aus
Solidarität mit ihren Müttern und Schwestern. Sie haben Angst vor dem Verlust
der Familie, vor den Aggressionen des Vaters und der männlichen Verwandten und
vor sozialen Druck aus der Community. Unterdrückung, sexuelle Übergriffe und
Gewalt führen nicht selten zu schweren körperlichen und seelischen Erkrankungen.
Im Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen
ist die freie Wahl des Ehepartners allerdings festgeschrieben.
"Die Ehe darf nur aufgrund der freien und vollen
Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden." (Artikel 16 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1948)
Wir sind der Meinung, dass Zwangsverheiratung
eine Form von häuslicher und meist auch sexualisierter Gewalt ist, die nicht nur
einen massiven Verstoß gegen die oben zitierte Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte, sondern auch gegen zahlreiche weitere Konventionen, Erklärungen
und Gesetze darstellt.
Zwangsverheiratung oder
arrangierte Ehe? Zur
unterscheiden ist zwischen Zwangsverheiratungen, wo die Eheschließung
mit Drohungen und teilweise Gewalt durchgesetzt wird, und „arrangierten
Ehen“ , wo von den Eltern den Mädchen oder Jungen mögliche
Heiratskandidaten präsentiert werden und das letzte Wort aber der oder
die Betroffene hat.
Man muss klar stellen, dass es sich bei
den Familien/Eltern in den seltensten Fällen um „schlechte Eltern“
handelt, sie bemühen sich im Gegenteil im Rahmen ihrer Traditions- und
Ehrbegriffe um das „Beste für ihre Kinder“ und es fehlt ihnen meist das
Unrechtsbewusstsein.
Zwangsheiraten finden nach Meinung von
Experten zu 90 Prozent in Kulturen mit fundamentalistisch-islamischem
Hintergrund statt. Dafür gibt es im Koran allerdings keine Grundlage.
Ausdrücklich wird dort die Freiwilligkeit für beide Partner betont, da
dieser aber die Ehe als die einzig richtige Lebensform bezeichnet, ist
es das Ziel vieler Eltern ihre Kinder zu verheiraten.
Wir stellen fest, dass für diese
Menschenrechtsverletzungen nicht nur religiöse Motive maßgebend sind,
sondern in Länder- und Familientradition begründete Ehrbegriffe.
Zwangsverheiratungen finden fast überwiegend im familiären Umfeld statt,
d.h. Cousin/Cousine, Onkel/Nichte usw. |

Irgendwo in Deutschland: Eine junge Kurdin
ist auf der Flucht vor ihrer eigenen Familie, um der Zwangsheirat zu
entgehen
Quelle:
www.dw-world.de |
In den meisten Ländern ist das legale
Heiratsalter 15 Jahre oder älter. Doch ist dies in vielen Ländern nur das
gesetzlich vorgeschriebene Alter und gilt nicht für religiöse und traditionelle
Heiraten.
Land |
Mindestalter für die Heirat von Frauen |
Alter ab
dem sexuelle Kontakte erlaubt sind |
Ratifizierung der UN- Kinderrechts- konvention |
Äthiopien |
15 |
15-18 |
Ja |
Kenia |
16 (gesetzliche Heirat) |
14 |
Ja |
Tansania |
15 (12, falls von
afrikanischer oder asiatischer Herkunft) |
14 |
Ja |
Ghana |
21 (lt. Hochzeits-
verordnung) |
14 |
Ja |
Nigeria |
18 |
14 |
Ja |
Bangladesh* |
18 |
|
Ja |
Indien* |
18 |
|
Ja |
Pakistan* |
16 |
|
Ja |
Ägypten* |
16 |
|
Ja |
Kuwait* |
Pubertät |
|
Ja |
Quelle
http://www.amnesty-muenchen.de/frauenrechte/index.php4?subcase=themen&subsubcase=5
Abb1: Alter, ab dem sexuelle Kontakte
erlaubt sind und Mindestalter für die Heirat von Frauen. Quelle: Center for
Reproductive law and policy, 1997
*In diesen Ländern gibt es keine Trennung zwischen offiziellem Alter, ab dem
sexuelle Kontakte erlaubt sind, und dem Mindestalter für die Heirat, da das
Einverständnis zu sexuellem Kontakt außerhalb der Ehe nicht gegeben werden kann.
Zwangsverheiratung in Deutschland
Auch
in Deutschland werden Frauen mit Gewalt zur Ehe gezwungen,
vornehmlich Türkinnen, Albanerinnen und Inderinnen.
Berlin-Kreuzberg. Ein Stadtteil,
der wegen des hohen türkischen Bevölkerungsanteils im
Volksmund auch "Little Istanbul"genannt wird. Viele
Einheimische und Touristen strömen hierher wegen des
Multi-Kulti-Flairs. Die Gefühle der türkisch-stämmigen
Berliner Anwältin Seyran Ates aber sind andere, wenn sie
durch die Straßen geht. Sie kämpft seit Jahren gegen die
Zwangsheirat. Und sie weiß: So etwas kommt auch in Berlin
vor. 230 verzweifelte Mädchen haben sich dort 2002 an die
Beratungsstellen gewandt. Die Frauenrechtsorganisation
"Terre des Femmes" spricht von 30.000 (geschätzten) Fällen,
weltweit seien es Millionen.
"Ich bin in Istanbul geboren, es
ist eine Weltstadt", sagt Seyran Ates. Doch Kreuzberg sei
das Gegenteil davon. "Dort haben sich türkische Familien
konserviert in ihrer Immigration, die sie vor vierzig Jahren
begonnen haben." Der Schein trüge manchmal. Auch, wenn auf
der Straße "sehr modern aussehende, auch sehr sexy wirkende
Frauen" zu sehen seien – viele von ihnen würden in extrem
traditionellen Umständen leben. Quasi rechtlos.
Mindestens jede dritte türkische
oder kurdische Frau in Berlin-Kreuzberg, so schätzt die
Anwältin Seyran Ates, ist zwangsverheiratet worden. Das
heißt für die meisten, sexuell genötigt und schwer
misshandelt zu werden. Viele Mädchen fügen sich in ihr
Schicksal aus Hilflosigkeit oder aus Solidarität mit ihren
Müttern und Schwestern. Sie haben Angst vor dem Verlust der
Familie, vor den Aggressionen des Vaters und der männlichen
Verwandten. Unterdrückung, sexuelle Übergriffe und Gewalt
führen nicht selten zu schweren körperlichen und seelischen
Erkrankungen. Oft sind die Frauen vollkommen am Ende, wenn
sie den Weg in die Kanzlei von Seyran Ates gefunden haben.
Sie wollen die Scheidung. Aber
auch die Anwältin und ihre beiden Kolleginnen müssen oft
lange und behutsam nachfragen, bis das Wort
"Zwangsverheiratung" fällt. Die Scham ist groß. Seyran Ates
will helfen, "nur können wir diese Zwangsheirat juristisch
nicht mehr thematisieren, weil meist die Frist abgelaufen
ist für die Annullierung einer solchen Zwangsehe." Die
Frauen hätten ein Jahr lang das Recht, die ungewollte Heirat
rückgängig zu machen – doch die meisten wüssten das nicht
oder zögerten zu lange. "Ich wünsche mir für die Frauen,
dass die Fristen verlängert werden", sagt Seyran Ates.
Die mit Gewalt verheirateten
Mädchen und jungen Frauen stammen vor allem aus einem
türkischen oder kurdischen Umfeld. Betroffen sind aber auch
Albanerinnen, Roma, Pakistanerinnen, Inderinnen oder
Marokkanerinnen. Zwangsheiraten finden nach Meinung von
Experten zu 90 Prozent in Kulturen mit
fundamentalistisch-islamischem Hintergrund statt. Dafür gibt
es im Koran allerdings keine Grundlage. Ausdrücklich wird
dort die Freiwilligkeit für beide Partner betont.
Doch für viele ihrer Landsleute
gilt - so Seyran Ates - das Wort des Hodschas bzw. Imams. Er
segne das Recht von Familien ab, ihre Kinder nach ihren
Wünschen zu verheiraten. Und er beanspruche für sich, Ehen
nach islamischen Recht schließen zu können. Im Islam gebe es
keine übergeordnete Kirchen-Stelle, die die Hodschas und
Imams kontrolliere. Doch der deutsche Staat schaue zu oft
weg, klagt Seyran Ates. Dabei sei es höchste Zeit, den
selbst ernannten Predigern ihre Macht zu nehmen: "Sie sind
sehr fortschrittsfeindlich und leben in einer sehr
konservierten islamischen Welt." Menschenrechte für Frauen
gebe es darin nicht: "Weil sie der Ansicht sind, Frauen sind
weniger wert als Männer - und Männer bestimmen das Leben."
Eindeutig dokumentiert wurden 2002 in Berlin 230
und in Stuttgart 120 Fälle von Zwangsheirat. Das ergab eine Umfrage in mehr als
50 Einrichtungen aus dem Jugendhilfe- und Migrationsbereich. Da die Betroffenen
aus unterschiedlichen Gründen selten Hilfe suchen, ist die Dunkelziffer hoch.
Aus Untersuchungen und Interviews lässt sich der Schluss ziehen, dass ca. die
Hälfte der in Deutschland geschlossenen Migrantenehen als Zwangsheiraten zu
qualifizieren sind.
Es gibt drei Formen der
Zwangsverheiratungen:
Ein großes Problem stellen die „Importbräute“
dar, da gerade den jungen Mädchen die Konsequenzen einer solchen
Zwangsverheiratung nicht klar sind. Die als „Importbräute“ nach Deutschland
verbrachten Ehefrauen werden häufig in den Familien des Mannes als billige
Arbeitskräfte „gehalten“ – von den Vereinten Nationen wird diese Form der
Zwangsverheiratung als „moderne Sklavenhaltung“ charakterisiert. Da ihr
Aufenthaltsrecht vom Bestand der Ehe abhängig ist, müssen sie in ihr
Herkunftsland zurückkehren, wenn sie sich trennen wollen. Ein eigenständiges,
vom Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft unabhängiges Aufenthaltsrecht
erhalten sie nach derzeit gültiger Rechtslage in der Regel jedoch erst nach zwei
Jahren. Zwar kann in Fällen besonderer Härte von dieser Frist abgesehen werden,
aber aus Unwissenheit oder auch aus der Sorge heraus, dass die vorgebrachten
Härtegründe als nicht ausreichend angesehen werden, harren viele Betroffene in
unzumutbaren Ehen aus.
„Urlaubsehen“, das sind meist auf familiären
Druck im Herkunftsland geschlossenen Ehen. Unter den Betroffenen finden sich
Mädchen, die überwiegend in Berlin aufwachsen und von den Eltern zur Heirat mit
einem Mann, den sie ablehnen, gezwungen werden.
„Aufenthaltsehen“, das sind unter Zwang zustande
gekommenen Ehen, die dem anderen Ehepartner einen aufenthaltsrechtlichen Status
verleihen sollen, hierbei liegt häufig ein krimineller Hintergrund vor.
Betroffene Mädchen und junge Frauen suchen häufig
in Kriseneinrichtungen und Frauenhäusern Schutz. Dabei sehen sie sich häufig
gezwungen, ihre Heimatstadt auf der Flucht vor der Familie zu verlassen. Viele
betroffene sind Suizid gefährdet, weil sie keinen anderen Ausweg mehr für sich
sehen. Es findet keine Kommunikation zwischen Eltern und Kindern statt. In ihren
Familien besteht meist eine Vielzahl anderer Probleme, die aus der bisherigen
falschen Integrationspolitik resultieren.
Quelle
http://www.tbb-berlin.de/de/archiv/Zwangsheirat.php
Beispiele
Pakistan:
In Pakistan werden häufig die Ehen der Kinder von den Vätern ausgehandelt, wo
auch die Höhe des Brautpreises ein wichtiger Fakt ist. Lehnt sich die Frau gegen
diese Vereinbarung auf, kann körperliche Gewalt von der eigenen Familie die
Folge sein. So wird von Humaira Khokar berichtet, einer Frau aus der Provinz
Punjab. Nachdem sie sich geweigert hatte, den vorgesehenen Mann zu ehelichen,
wurde sie im Haus ihrer Eltern eingesperrt. Bei einem Fluchtversuch mit ihrem
zuvor aus Liebe geheirateten Ehemann wurde sie verfolgt, verschleppt und mit dem
Tode bedroht.
Südostasien:
Frauen südostasiatischer Abstammung, die in einem westlichen Land geboren und
aufgewachsen sind, wurden von ihren Familien entführt und gezwungen, im
Herkunftsland ihrer Eltern einen ihnen unbekannten Mann zu heiraten. Schätzungen
gehen davon aus, dass sich allein in Großbritannien 1000 solcher Entführungen
pro Jahr ereignen. Häufig werden die jungen Frauen auch mit falschen Vorgaben
auf einen Urlaub in die „Heimat“ geschickt. Dort wird ihnen dann zumeist der
Pass entzogen und sie werden bis zum Tag der Hochzeit im Haus der Familien in
Gefangenschaft gehalten.
Beispiel frühe Eheschließung: Zana und Nadia
Während der 80er Jahre brachte ein im Jemen geborener Mann seine 12 und 14
jährigen, in Großbritannien geborenen, Töchter in den Jemen mit dem Vorwand
eines Urlaubs. Dort verkaufte er sie zwei Freunden als Ehefrauen. Eingesperrt,
geschlagen und vergewaltigt und in eine Haussklaverei gezwungen, dauerte es 8
Jahre bevor es Zana gelang, zu entkommen und nach Birmingham zurückzukehren,
nachdem sie ihr Kind zurück lassen musste. Erneute Versuche, ihre Schwester
Nadia zu kontaktieren schlugen fehl. Als sie das letzte Mal von ihr hörte, hatte
sie 6 Kinder und war in schlechtem Gesundheitszustand. Gemäß Zanas Berichten
wurde ihr Vater nie angeklagt. Es wurde mitgeteilt, dass die Beweislage
unzureichend wäre. Er lebt immer noch in Birmingham and hat jeglichen Versuch
verweigert, Nadia zu retten.
Buchempfehlungen:
"Die fremde Braut"
"Geschundene Körper – Zerrissene Seelen. Folter und Misshandlung an Frauen"
Lesen Sie auch:
http://www.ban-ying.de/downloads/Menschenhandel%20und%20Zweckehen.pdf
zurück zu
Frauenhandel