UN beschließen historisches Abkommen 7. Juli 2017 122 Staaten haben am Freitagmorgen bei den Vereinten Nationen in New York einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verabschiedet. Nach Jahrzehnten stockender Abrüstung senden sie eine klare Botschaft an die Atomwaffenstaaten... mehr

IFFF/WILPF

Die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit ist eine internationale Nichtregierungsorganisation mit nationalen Sektionen in über 40 Ländern und allen Kontinenten dieser Welt. Die IFFF/WILPF besitzt Beraterstatus* bei verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen (UN) mit einem internationalen Büro in Genf und einem New Yorker Büro, das sich vor allem der Arbeit der UN widmet.

WILPF ist die älteste Frauen-Friedensorganisation der Welt. Seit ihrer Gründung mitten im ersten Weltkrieg 1915 in Den Haag richtet sie sich gegen alle Formen von Krieg und Gewalt. Sie war maßgeblich an der Gründung der Vereinten Nationen (UN) beteiligt. Die IFFF/WILPF beteiligt sich an internationalen Kongressen und Weltfrauenkonferenzen und setzt sich auf nationaler Ebene für ihre Ziele ein. Mehr über WILPF ›

Aktion Aufschrei

Bundesweite Veranstaltungstermine der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel unter: http://www.aufschrei-waffenhandel.de/Veranstaltungstermine.69.0.html.

Neuigkeiten

21.07. 2011

Friedensaktivistin Elke Koller geht in die nächste Instanz

Nach dem Scheitern der Klage gegen die Lagerung von US-Atomwaffen im NATO-Fliegerhorst Büchel vor dem Kölner Verwaltungsgericht will Elke Koller in Berufung gehen.

Die Friedensaktivistin Elke Koller klagte am 14. Juli vor dem Verwaltungsgericht in Köln gegen die Bundesregierung und forderte diese auf gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika dahingehend tätig zu werden, die letzten in Büchel stationierten US-Atombomben abzuziehen.

Für sie ist klar, dass die Duldung dieser Atomwaffen durch die deutsche Bundesregierung gegen das Völkerrecht verstößt. Die Duldung steht laut Internationalem Gerichtshof im Widerspruch zu den „verbindlichen Regeln des internationalen Rechts und den Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts“. Ein weiterer Aspekt der Anklage betont den mangelnden Schutz des Fliegerhorsts vor terroristischen Anschlägen und verweist auf den Beschluss der Abschaltung der acht ältesten Atomkraftwerke Deutschlands aus diesem Grund.

Das Verwaltungsgericht hat am 20. Juli die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Bundesregierung selbst entscheiden könne, welche Mittel zur Friedenssicherung am besten geeignet seien. Die Strategie der atomaren Abschreckung sei „völkerrechtlich zulässig“. Des Weiteren setze sich die Bundesregierung in vielfältiger Weise für atomare Abrüstung ein.

Gegen das Urteil werden Elke Koller und ihre Anwälte beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung beantragen und weiter gegen die in Büchel gelagerten Atombomben kämpfen.  

Bericht von Isabella Greif für WLOE e.V

Weitere Informationen unter:

Rhein-Zeitung
http://tinyurl.com/3zvosf2 

123recht.net
http://tinyurl.com/3zrz8pm

Hintergrund bei WLOE e.V.

 

 


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