UN beschließen historisches Abkommen 7. Juli 2017 122 Staaten haben am Freitagmorgen bei den Vereinten Nationen in New York einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verabschiedet. Nach Jahrzehnten stockender Abrüstung senden sie eine klare Botschaft an die Atomwaffenstaaten... mehr

IFFF/WILPF

Die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit ist eine internationale Nichtregierungsorganisation mit nationalen Sektionen in über 40 Ländern und allen Kontinenten dieser Welt. Die IFFF/WILPF besitzt Beraterstatus* bei verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen (UN) mit einem internationalen Büro in Genf und einem New Yorker Büro, das sich vor allem der Arbeit der UN widmet.

WILPF ist die älteste Frauen-Friedensorganisation der Welt. Seit ihrer Gründung mitten im ersten Weltkrieg 1915 in Den Haag richtet sie sich gegen alle Formen von Krieg und Gewalt. Sie war maßgeblich an der Gründung der Vereinten Nationen (UN) beteiligt. Die IFFF/WILPF beteiligt sich an internationalen Kongressen und Weltfrauenkonferenzen und setzt sich auf nationaler Ebene für ihre Ziele ein. Mehr über WILPF ›

Aktion Aufschrei

Bundesweite Veranstaltungstermine der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel unter: http://www.aufschrei-waffenhandel.de/Veranstaltungstermine.69.0.html.

Neuigkeiten

18.07. 2011

Dr. Elke Koller klagte am 14.07. gegen die Bundesregierung zu den US-Atomwaffen in Büchel

Seit Elke Koller Mitte der 1990er Jahre von der Existenz der 20 US-Atomwaffen in ihrer unmittelbaren Nähe erfuhr, engagiert sie sich in der Friedensbewegung. Mit ihrer Klage beschreitet Frau Koller juristisches Neuland in der deutschen Rechtsprechung. Die Verkündung des Urteils wurde vertagt und wird den Beteiligten schriftlich zugestellt, was auf die Komplexität und Brisanz des Falles hinweist.

Die Friedensaktivistin Elke Koller klagte vor dem Verwaltungsgericht in Köln gegen die Bundesregierung und forderte diese auf gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika dahingehend tätig zu werden, dass die letzten in Büchel stationierten US-Atombomben abgezogen werden. Des Weiteren soll die nukleare Teilhabe Deutschlands in den NATO-Stäben aufgegeben werden. Unterstützt wird Frau Koller in ihrer Klage von der internationalen Juristenvereinigung Ialana (International Association of Lawyers against Nuclear Arms).

Fr. Dr. Koller und ihre Anwälte bei der abschließenden Pressekonferenz. (Foto WLOE e.V.)

Der Prozess beschreitet juristisches Neuland in der deutschen Rechtsprechung. Die Verkündung des Urteils wurde vertagt und wird den Beteiligten schriftlich zugestellt, was auf die Komplexität und Brisanz des Falles hinweist.

Elke Koller erfuhr erst Mitte der 1990er Jahre von der Existenz der 20 US-Atomwaffen in Büchel und engagiert sich seitdem in der Friedensbewegung. Sie lebt ca. 3,5 km vom Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel entfernt und fühlt sich von den ausgehenden Gefahren der Atombomben bedroht.

Für sie ist klar, dass die Duldung dieser Atomwaffen durch die deutsche Bundesregierung gegen das Völkerrecht verstößt. Die Duldung steht laut Internationalem Gerichtshof im Widerspruch zu den „verbindlichen Regeln des internationalen Rechts und den Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts“. Die Klage Frau Kollers beruft sich in diesem Zusammenhang auf Art. 25 des Grundgesetzes, der darauf verweist, dass die Grundsätze des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind. Des Weiteren sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP vor, die verbleibenden US-Atomwaffen zu entfernen. Das Bundesverteidigungsministerium hat diese Schritte bislang nicht umgesetzt. Ein weiterer Aspekt der Anklage betont den mangelnden Schutz des Fliegerhorsts vor terroristischen Anschlägen und verweist auf den Beschluss der Abschaltung der acht ältesten Atomkraftwerke Deutschlands aus diesem Grund.

Die Tatsache, dass das Verwaltungsgericht die Existenz der Atomwaffen in Büchel „hypothetisch zu Grunde“ legt, kann als ein Teilerfolg der Klage gewertet werden. Von Seiten der Verteidigung der Bundesregierung wurde lediglich auf  die strenge Geheimhaltung aller Aspekte der nuklearen Teilhabe verwiesen.   

Elke Koller hofft auf einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht in Köln. "Wir setzen darauf, dass es gelingt, diese Waffen aus dem Land zu schaffen", sagt sie und betont: “Es wäre ein wichtiges Zeichen auch an andere Staaten, dass das Ende des atomaren Zeitalters gekommen ist." Falls die Klage vom Verwaltungsgericht abgewiesen werden sollte, machten Frau Koller und ihre Anwälte bereits deutlich, dass ihr Einsatz für den Frieden in diesem Fall weiter gehen wird. Ein Prozess könnte ein bis zwei Jahre dauern und Frau Koller hofft diesen gewinnen zu können, bevor das Atomwaffen-Arsenal in Büchel modernisiert werden kann und die damit verbundenen Gefahren wie ein nuklearer Unfall oder der Einsatz der Atomwaffen weiterhin bestehen.

Bericht von Isabella Greif, WLOE e.V.

Weitere Informationen:
Der Brief des Rechtsanwalts ist hier zu finden.


Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel/Eifel. Quelle: www.campact.de

Zeitungsartikel:
Klage: Apothekerin gegen Atombomben
von Sigrid Averesch, Berliner Zeitung  vom 13.07.2011
Man muss schon viel Leidenschaft besitzen, um einen jahrelangen Kampf
gegen die deutsche und die US-Regierung zu führen. Elke Koller hat diese Einsatzbereitschaft.

Elke Koller klagt gegen Atomwaffen in Büchel
von Dieter Junker, Rhein Zeitung
Büchel - Am 14. Juli wird das Kölner Verwaltungsgericht erstmals über die Klage von Dr. Elke Koller gegen die Bundesregierung verhandeln.

Rede von Elke Koller, April 2010 
Es ist fünf vor zwölf - für nukleare Abrüstung oder: Do it now !!!!!
"Die Welt sitzt auf einem Pulverfass, denn in den Arsenalen der Atommächte stecken immer noch mindestens 23.000 nukleare Sprengköpfe, die zusammen die 150.000-fache Zerstörungskraft der Hiroshima-Bombe entfachen würden." ...

Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar
Moselwein und Atombomben
(August 2008, pdf 6 Seiten)
Ein Artikel von WLOE-Mitglied Ursula Gelis

 

 

 

 


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