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Gründungspresseerklärung
In Berlin hat sich der Verein „Women and Life on Earth, Frauen in internationaler Zusammenarbeit für Frieden, Ökologie und soziale Gerechtigkeit e.V.“ (WLOE) gegründet. „Women and Life on Earth e.V.“ führt seinen Namen auf eine regional arbeitende öko-feministische Gruppe im Nordosten der USA zurück, die zwischen 1979 und 1982 aktiv war. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden aus dem In- und Ausland.
Bereits seit der Anlaufphase vor zwei Jahren hat das Projekt Workshops und Veranstaltungen zu diesen Themen organisiert und eine mehrsprachige Website entwickelt. Veranstaltungshinweise und ein e-newsletter sind weitere Angebote. Ein spezieller List-Server, der vor und während des Irak-Krieges entstand, stellt wichtige Internet-Artikel von US-Friedensorganisationen für deutsche Organisationen und Medien zur Verfügung. „Women and Life on Earth“ bringt darüber hinaus Frauen aus der ökologischen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zusammen.
„Berlin ist der ideale Ort für dieses Projekt in Europa", betont WLOE-Vorstandsmitglied Anna Gyorgy. „Hier existiert ein starkes Bewußtsein für die Auswirkungen des Krieges, der Teilung und der sozialen Ungerechtigkeit. Die Stadt ist Brennpunkt verschiedener Kulturen und zieht Menschen verschiedenster Nationalitäten an, die hier kreativ und politisch tätig werden. Wir sehen unser Projekt als Beitrag zur internationalen Verständigung, Friedensstiftung und als Teil eines immer größer werdenden Netzwerkes von Personen und Gruppen, die sagen, 'eine andere Welt ist möglich'.“
Die internationale Website, die Informationen über Frauen, Frieden, Ökologie und Globalisierung bereits in Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch veröffentlicht, präsentiert Material von und für Frauen aus aller Welt.
Anläßlich der Gründungsversammlung übergab die Soziologie-Autorin Veronika Bennholdt-Thomsen den mit 4.200 dotierten Flow Fund Award: „Die Spenderin des Flow-Fund-Geldes möchte damit Initiativen unterstützen, die für Ökologie, für Bioprodukte aus der Region und insgesamt für einen friedvollen Umgang der Menschen mit der Natur und miteinander eintreten. Genau das sind auch die Ziele von Women and Life on Earth.“
Um die Veranstaltungshinweise oder den Newsletter (englisch oder deutsch) zu erhalten oder der Frauen-Agrarliste hinzugefügt zu werden, senden Sie eine e-mail an:info(at)womenandlife.org
Kontakt: Anna Gyorgy, Eva Crüger
Weitere Infos über WLOE 1980 und heute: hier.
Dokumente über den Verein und Mitgliedsformular hier.
Women and Life on Earth
Marienstr. 19/20
10117 Berlin
Tel.: 49-30-28482170
Fax.: 49-30-28482171
info@womenandlife.org
Satzung
§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen “ Women and Life on Earth”, Frauen in internationaler Zusammenarbeit für Frieden, Ökologie und soziale Gerechtigkeit. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und nach dem Eintrag den Zusatz "e.V." führen. Der Sitz des Vereins ist Bonn. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck des Vereins
Der Verein Women and Life on Earth e.V. führt als eingetragener Verein die Arbeit des in Deutschland ansässigen Arbeitskreises “Women and Life on Earth (2001-2003)” fort und arbeitet mit "Women and Life on Earth Projekt” (USA) zusammen.
Zweck ist die Förderung des Friedens und der Völkerverständigung unter besonderer Berücksichtigung öko-feministischer Grundsätze. Die Vereinsmitglieder wollen ihre Kenntnisse über Zusammenhänge zwischen ökologischen Problemen, Krieg, Globalisierung, Rassismus sowie ökonomische und Klassenstrukturen vertiefen und deren zivilgesellschaftlichen Lösungsmöglichkeiten erforschen bzw. erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden einer breiten Öffentlichkeit sowohl über informellen Austausch und Veranstaltungen als auch über ein multilinguales Internetportal präsentiert.
Der Verein erkennt die Notwendigkeit für die Verwirklichung der Existenzsicherung und Emanzipation von Frauen weltweit an, die die Voraussetzungen für dauerhaften Frieden und Völkerverständigung sind.
Der Verein sucht die nationale und internationale Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen und Einzelpersonen. Seine besondere Aufmerksamkeit gilt dem Engagement von Frauen in der Friedensarbeit, der Arbeit an ökologisch nachhaltigen Nahrungsmittel-, Energie- und Wassersystemen sowie der Erarbeitung von Alternativen zur zentralisierten konzerngesteuerten Globalisierung.
Der Verein ist selbstlos und gemeinnützig tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können Personen und Vereinigungen werden, die die Vereinsziele bejahen und bereit sind, zu ihrer Erfüllung beizutragen. Über Aufnahmeanträge, die schriftlich zu stellen sind, entscheidet der Vorstand. Ein Ausscheiden aus dem Verein ist jederzeit möglich. Es muss schriftlich erklärt werden und wird zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ein Mitglied kann nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinszwecke durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann beim Vorstand schriftlich Widerspruch eingelegt werden. In diesem Fall entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.
§ 4
Organe
Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand.
§ 5
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einzuberufen. Zu den Mitgliederversammlungen lädt der Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens drei Wochen schriftlich ein. Einladungen per e-mail sind gültig. Der Vorstand erstattet der Jahresmitgliederversammlung einen Bericht über die Tätigkeit des Vereins im abgelaufenen Jahr. Der/ die Kassenwart/in erstellt für das abgeschlossene Geschäftsjahr einen Finanzbericht über Einnahmen und Ausgaben. Diesen legt er/sie bei der Jahresmitgliederversammlung im wesentlichen dar und gibt den Jahresabschluss bekannt. Der Jahresabschluss wird durch zwei Rechnungsprüfer/innen geprüft, die jeweils auf ein Jahr zu wählen sind. Ihre unmittelbare Wiederwahl ist nur einmal möglich. Die Gründungsversammlung wählt den Gründungsvorstand für höchstens ein Jahr. Die folgenden Mitgliederversammlungen wählen den Vorstand auf zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Jedes Vorstandsmitglied wird einzeln in seiner Funktion gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern wird die Mitgliederversammlung zur Nachwahl einberufen. Bei den Mitgliederversammlungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Stimmendelegation ist möglich. Sie muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden der Versammlung und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.
§ 6
Der Vorstand
Der Verein wird geleitet und vertreten durch den Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem/ der ersten Vorsitzenden, einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in und zwei BeisitzerInnen. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Anwesenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstandssitzungen sind grundsätzlich für Mitglieder offen.
§ 7
Mitgliedsbeiträge
Der Jahresbeitrag wird festgesetzt auf 25 € (12,50 € ermäßigt) für Einzelmitglieder, 100 € für Fördermitglieder und 50 € und mehr für Vereinigungen. Der Vorstand kann auf Antrag weitere Ermäßigungen beschließen.
§ 8
Aufgaben und Arbeitsweisen
Die Aufgaben, die sich aus dem Zweck des Vereins ergeben, werden von möglichst vielen Mitgliedern mitgetragen. Es gibt regelmäßige Arbeitstreffen.
§ 9
Änderungen der Satzung
Satzungsänderungen werden von der ordnungsgemäß geladenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden beschlossen. Die Änderungsvorschläge werden in der Einladung mitgeteilt.
§ 10
Auflösung des Vereins
Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von Dreiviertel der Stimmen der anwesenden Mitglieder einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung. Kommt die erforderliche Mehrheit nicht zustande, kann der Verein nach nochmaliger Einberufung der Mitgliederversammlung auch mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an den gemeinnützigen Verein - ITPS e.V. - Institut für Theorie und Praxis der Subsistenzwirtschaft e.V., Am Zwinger 16, 33602 Bielefeld, der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 23. September 2003 beschlossen, am 6. November 2003 geändert und tritt damit in Kraft.
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